Die Testierfähigkeit

Wenn Zweifel bestehen, ob ein wirksames Testament errichtet wurde
Ein Testament sollte so frühzeitig im Leben errichtet werden, dass möglichst Zweifel über die Fähigkeit des Erblassers, die Bedeutung seiner Verfügung zu erfassen, gar nicht erst aufkommen.
Errichtet der Erblasser sein Testament erst im hohen Lebensalter wird häufig nach Eintritt des Erbfalls und mitunter auch bereits zu Lebzeiten des Erblassers darüber gestritten werden, ob der Erblasser auf Grund seines beeinträchtigten Gesundheitszustandes noch in der Lage war, sein Testament wirksam zu errichten.
Personen, die auf Grund ihres geistigen Zustandes zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr in der Lage waren, die Bedeutung ihrer testamentarischen Anordnungen einzusehen, können ein wirksames Testament nicht mehr errichten. Sie sind testierunfähig. Dabei führt allein das Vorliegen einer Demenzerkrankung oder sonstigen geistigen Erkrankung noch nicht zur Testierunfähigkeit, maßgeblich ist hier die Schwere der Erkrankung.
RA Dr. Dirk Engel